Fluggastrechte

Im Rahmen der breiten Konsumentenschutz-Materien hat sich die Kanzlei Dr. Wallentin-Hermann auf die Rechte von Flug-Passagieren spezialisiert. Der Fluggast ist wohl theoretisch durch die Fluggastrechte-Verordnung derart geschützt, dass Fluggesellschaften bei nicht hinreichend begründeter Verspätung oder nicht rechtzeitiger Annullierung von Flügen Schadenersatz gewähren müssen.

Die Regulative waren jedoch zahnlos und Frau Dr. Wallentin-Hermann klagte – weil selbst von so einer Annullierung und Abweisung betroffen.
Eine „Musterklage“ also im Interesse von potentiell 500 Millionen europäischen Flugkunden, und eine Klage mit Erfolg. In einer Vorabentscheidung entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg, dass „außergewöhnliche Umstände“ bei Flug-Verschiebungen nicht vorliegen, wenn die Probleme „tatsächlich von der Fluggesellschaft zu beherrschen sind“ und wenn sie – sinngemäß – zum normalen Flugbetrieb gehören.

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Die Beweislast der Airlines wurde verschärft und die Passagier-Rechte gestärkt. Das hat Frau Dr. Wallentin-Hermann für Millionen zukünftiger Passagiere vor dem Europäischen Gerichtshof erreicht.

Die Beweislast der Airlines wurde also verschärft und die Rechte der Passagiere gestärkt. Es muss eine Ausgleichszahlung geleistet werden (bis zu € 600,-), dazu Verpflegung, Hotelunterbringung, unentgeltliche Telefonate, etc.

Die Kanzlei rät, die Fakten zu dokumentieren und mit anderen geschädigten Mitreisenden Kontakt aufzunehmen, um sich gemeinsam zu wehren.

Ein eindrucksvolles Beispiel also der Europakompetenz der Kanzlei Wallentin-Hermann und eine Visitenkarte für die Seriosität des gesamten Rechtsberatungs- und Vertretungsangebots der Kanzlei, eine erste Adresse für rundum gute Betreuung.